Handlungsbedarf für Eigentümer! Für die neue Grundsteuerberechnung müssen die Daten noch in diesem Jahr geliefert werden!

Grundstücke sollen ab dem 01.01.2022 neu bewertet werden um unterschiedlicher Besteuerung bei
vergleichbaren Grundstücken entgegenzuwirken. Die Basis der aktuellen Werte unterliegt den
Berechnungen von 1964. (Im Westen. Im Osten beruhen die Werte auf Feststellungen von 1935.)
Grundbesitzende sollen eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abgeben.
Die Aufforderung erfolgt ab Ende März und sollte bis zum 31.10.2022 vorliegen. Ab dem 01.07.2022
besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem
01.01.2025.

Eine weitere Neuerung wird die Grundsteuer „C“ sein. Dies betrifft aber ledliglich unbebaute
(baureife!) Grundstücke. Grundstückseigentümer sollen so zum Bauen animiert werden.

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