Neuerungen im Mietrecht! Heizkosten müssen monatlich mitgeteilt werden.

Zum 1. Dezember 2021 ist eine neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten, die besagt, dass Mieter ab 2022 monatlich über den Verbrauch informiert werden sollen. Zusätzliche Angaben zu Steuern und dem Brennstoff sowie Vergleichswerte zum Vorjahr müssen ersichtlich sein. Diese Informationen können in papierform oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Sollte Ihre vermietete Immobilie noch nicht über fernablesbare Messgeräte verfügen, könne Sie diese bis Ende 2026 nachrüsten.

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