Wer muss den Makler denn jetzt bezahlen?!
Seit der Gesetzesänderung zur Teilung der Maklerkosten herrscht oft noch Verwirrung.
Um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, hier eine einfache Übersicht wer wen bezahlen muss
und wann geteilt wird.
Bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung
zahlen Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen die Provision.
Wurde z.B. mit dem Verkäufer eine Provisionszahlung von 2,38% vereinbart so zahlt der Käufer ebenfalls nur Provision in dieser Höhe.
Bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien gilt immer noch die individuelle Vereinbarung.
Ob und wieviel Provision der Makler vom Verkäufer bekommt und in welcher Höhe Provision vom Käufer genommen wird, bleibt
der/dem Maklerin/Makler überlassen.